Betriebsrat Wahl
Es ist wieder soweit, die Betriebsratswahl 2010 steht vor der Tür. Und wie fast jedes Jahr stellt sich die Frage, wer eigentlich wählen darf. Dabei ist diese Frage recht einfach zu beantworten, so dass es verwundert, wenn immer wieder dieselben Fragen im Zusammenhang mit der Betriebsrat Wahl auftreten. Alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen an den Betriebsrat Wahlen teilnehmen. Sofern Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber verliehen wurden, dürfen diese nur dann den Betriebsrat wählen, wenn sie mindestens seit drei Monaten im Unternehmen beschäftigt sind.
Ebenfalls können alle Arbeitnehmer in den Betriebsrat gewählt werden, die seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine entscheidende Kennzahl für die BR-Wahl ist natürlich auch die Frage danach, wie viele Mitglieder im gewählten Betriebsrat vertreten sein dürfen. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Größe des Unternehmens, also wie viele Personen angestellt sind.
Bei einer Belegschaft zwischen fünf und 20 Arbeitnehmer, die berechtigt sind, an den BR-Wahlen teilzunehmen, wird der Betriebsrat durch eine einzelne Person gestellt. Bei bis zu 50 Wahlberechtigten sind es bereits drei Betriebsratsmitglieder, bei maximal 100 Mitarbeitern sind es fünf Mitglieder. So steigert sich das Ganze bis zu 13 Mitgliedern bei maximal 1.000 wahlberechtigten Arbeitnehmern. Für noch größere Firmen gelten Sonderregelungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz.
Alle vier Jahre werden die BR-Wahlen durchgeführt. Die Betriebsratswahl kann jedoch auch vor Ablauf der aktuellen Periode erfolgen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese sind im Einzelfall zu prüfen. Die nächste reguläre Wahl ist dabei die Betriebsratswahl 2010.